header

Behandlungszeiten

Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
8:00-12:00 u. 13:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-12:00 u. 13:30-19:00 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr
Hausbesuche n. Vereinbarung

Aktuelles

Wir gehen online!

Willkommen auf unseren Onlineportal der podologischen Praxis Manuela Noßbach.

Anmeldung




PDF Drucken E-Mail

Podologie:

Berufsbild Podologe

 

Die Berufsanfänge des Podologen und Fußpflegers reichen weit zurück. Bereits Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich laut schriftlicher Überlieferung mit dem Fußübel der Hornhaut beschäftigt.

Hier in der mittelalterlichen Baderstube liegt der Ursprung des Med. Fußpflegers. Zum Berufsbild des Baders gehörte, neben seinen Tätigkeiten als Friseur und Dentist, auch die Behandlung von Haut- und Nagelveränderungen. Im Vordergrund des Bildes ist eine Fußbehandlung zu sehen, im Hintergrund wird ein Zahn gezogen.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus diesem Beruf der Fußpfleger.

Der Fußpfleger wird im Vorfeld der medizinischen Versorgung tätig. Zu seinen Aufgaben zählen die Pflege und Prophylaxe des gesunden Fußes.

 

  • Fachgerechtes Schneiden der Nägel

 

  • Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund

 

  • Sondieren der Nagelfalzen

 

  • Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund
  • Unblutiges Entfernen von Hühneraugen

 

  • Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
  • Durchführung präventiver Fußmassagen

 

  • Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch den Kunden

 

  • Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
  • Dekorative Pflege der Füße

 

Aus dem Beruf des Fußpflegers entstand dann im Laufe der Jahre der Podologe.
Der Podologe zählt zu den Medizinal-Fachberufen. Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.

Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast.

Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden.
Das Tätigkeitsfeld des Podologen umfasst folgende Behandlungsmethoden:

 

  • Nagelbehandlungen

 

richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln

 

  • Hyperkeratosenbehandlungen

 

Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen

  • Behandlung von Clavi und Verrucae

 

Fachgerechtes Entfernen und Behandeln
von Hühneraugen und Warzen

 

  • Druck- und Reibungsschutz

 

Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter
Stellen

 

  • Orthonyxie

 

Anfertigung spezieller Nagelspangen bei
eingewachsenen Nägeln

 

  • Orthesentechnik

 

Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen

 

  • Nagelprothetik

 

künstlicher Nagelersatz

 

  • Fuß- und Unterschenkel-Massage

 

als therapeutische Maßnahme oder zur
Steigerung des Wohlbefindens

 

  • Allgemeine und individuelle Beratung

 

 

 

Der technische Fortschritt erleichtert die Routinearbeit des Podologen wesentlich. Skalpell und moderne Fräser erlauben ein viel rascheres und vor allem schmerzfreies Arbeiten.

Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente (Salben), Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze.

Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.

Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig erkennen bzw. erst gar nicht entstehen.

Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.

so beschreibt es der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V. (Quelle:ZFD)